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Bauplatzvergabe "alter Sportplatz"

Artikel vom 15.09.2022

Bauplatzvergabe "alter Sportplatz" im OT Großrinderfeld

Bauplatzvergabe "alter Sportplatz", OT Großrinderfeld

Die Erschließungsarbeiten des Baugebiets am alten Sportplatz in Großrinderfeld sind bereits seit Längerem abgeschlossen.

Nachdem vor Kurzem der Gemeindeverwaltung die geprüfte Schlussrechnung vorgelegt wurde, konnte der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung den Verkaufspreis für die sechs entstandenen Bauplätze festlegen. Der Verkaufspreis für die voll erschlossenen Bauplätze liegt bei 150 €/m² (zzgl. allen im Rahmen des Notarvertragsabschlusses entstehenden Nebenkosten).

Hierzu muss Folgendes angemerkt werden: Die Bauplätze werden „voll erschlossen“ nach dem BauGB und KAG veräußert. Um spätere Ärgernisse auszuräumen, möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Baugebiet seitens der Telekom weder mit Kupfer- noch mit Glasfaserleitungen versorgt wurde. Aussage der Telekom ist, dass sich die Bauherren privat um eine entsprechende Grundstücksversorgung kümmern müssen. Damit die später für diesen Anschluss anfallenden Kosten für Sie möglichst gering sind, hat die Gemeinde Großrinderfeld bereits während der Baugebietserschließung ein Glasfaserleerrohrsystem verlegt und alle Baugrundstücke damit versorgt. Ein Anspruch auf eine Kupfer-/Glasfaserversorgung der Grundstücke hat leider weder die Gemeinde, noch die Bauherren.

Die Bauplatzvergabe wird gemäß den gemeindlichen Vergaberichtlinien (Punktesystem) durchgeführt. Diese sind nachfolgend downloadbar. Ebenso finden Sie diese auf unserer Homepage unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ à „Bauen“ à „Bauplatzvergabekriterien“.

Es werden nachfolgende Bauplätze verkauft, deren Lage dem beigefügten Vermessungsplan entnommen werden können:

Flst.Nr.    Anschrift                      Größe

19137       Rödersteingraben 1        584 m²
19142       Rödersteingraben 2        628 m²
19138       Rödersteingraben 3        599 m²
19141       Rödersteingraben 4        620 m²
19139       Rödersteingraben 5        659 m²
19140       Rödersteingraben 6        677 m²

Weiterhin werden bei den Kaufverträgen folgende Regelungen notariell festgesetzt:
Die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Unterzeichnung des Notarvertrages. Sie erlischt mit Bezugsfertigkeit des Wohnhauses.
Ebenso wird ein Rückkaufrecht der Gemeinde, welche im Grundbuch eingetragen wird, eingeräumt, sowie ein Weiterveräußerungsverbot an Dritte ausgesprochen.

Um bereits im Vorfeld die Vereinbarkeit zwischen dem rechtskräftigen Bebauungsplan und Ihrem Bauvorhaben prüfen zu können und somit gegebenenfalls später auftretende Probleme bestmöglich zu vermeiden, finden Sie nachfolgend den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen.

Sofern Sie sich auf einen Bauplatz bewerben möchten, senden Sie uns bitte das beigefügte, downloadbare Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt bis spätestens Sonntag, den 16. Oktober 2022, per Mail an fabian.richter(@)grossrinderfeld.de oder postalisch zurück.

Verspätet eingehende, unvollständig ausgefüllte oder falsche/unterlassene Angaben, die im Laufe des Verfahrens aufgedeckt werden, führen zum vollständigen Ausschluss des/der Bewerbenden.

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine manuelle Eingangsbestätigung unsererseits per Mail. Sollten Sie diese nicht binnen 2-3 Arbeitstagen erhalten, kontaktieren Sie uns bitte in Ihrem Interesse erneut. Vielen Dank!

Bebauungsplan (PDF-Datei)Schießmauer/Büttelgärten/Paimarer Weg Links/Turmweg/Steig
Vermessungsplan (PDF-Datei)
Vergaberichtlinien (PDF-Datei)für gemeindliche Bauplätze
Bewerbungsformular (PDF-Datei)gemeindliche Bauplätze "alter Sportplatz"
 

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