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Willkommen im schönen Großrinderfeld
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Kommunal- und Europawahl 09.06.2024

Artikel vom 26.03.2024

Informationen zur Wahl in Baden-Württemberg

Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024

In Baden-Württemberg finden alle fünf Jahre - traditionell am selben Tag wie die Europawahlen - die Kommunalwahlen statt.

Bei der Europawahl werden in der mittlerweile zehnten Direktwahl die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. Im Rahmen der Kommunalwahlen finden in der Gemeinde Großrinderfeld zudem drei verschiedene Wahlen statt:

  • Wahl des Kreistags des Main-Tauber-Kreises
  • Wahl des Gemeinderats der Gemeinde Großrinderfeld
  • Wahl der Ortschaftsräte der Ortsteile Großrinderfeld, Gerchsheim, Schönfeld und Ilmspan.

Aufstellungsverfahren bei den Parteien und Wählervereinigungen
Die Parteien und Wählervereinigungen dürfen entsprechend des Kommunalwahlrechts je nach Organisationsform frühestens 15 bzw. 18 Monate vor dem Wahltag mit der Aufstellung ihrer Wahllisten beginnen.

Die Wahlvorschläge sind im Zeitraum vom am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, welche am 08. Februar 2024 veröffentlicht wurde, bis spätestens am 73. Tag vor der Wahl, also am Donnerstag, den 28. März 2024 um 18:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einzureichen.

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was ist das?
Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein. Wahlberechtigte, die fristgerecht eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können davon ausgehen, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses besteht in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl und somit vom 20. Mai bis einschließlich 24. Mai 2024.

Sie möchten einen Wahlschein beantragen?
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag von ihrer Gemeindebehörde einen Wahlschein.
Mit dem Wahlschein kann an der Wahl wie folgt teilgenommen werden:

  1. gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des entsprechenden Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl.

Zur Online-Beantragung des Wahlscheins (Internetwahlschein) klicken Sie bitte hier (Link: https://www.grossrinderfeld.de/rathaus-und-service/virtuelles-rathaus/dienstleistungen?tx_hwservicebw2_hwservicebw2leistungenfe%5Baction%5D=show&tx_hwservicebw2_hwservicebw2leistungenfe%5Bcontroller%5D=LeistungenFrontend&tx_hwservicebw2_hwservicebw2leistungenfe%5Bid%5D=475&cHash=55e55cc786eb394297f9c6f0a448e837 )

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