ELR - Entwicklung Ländlicher Raum: Großrinderfeld

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Willkommen im schönen Großrinderfeld
mit seinen Ortsteilen Gerchsheim, Schönfeld und Ilmspan
Herrliche Landschaft
Unser Rathaus
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Flyer zur ELR Schwerpunktgemeinde / Antragsstellung zur Förderung privater Baumaßnahmen

ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld –
Flyer zur ELR-Schwerpunktgemeinde / Antragstellung zur Förderung privater Baumaßnahmen   

Die Gemeinde Großrinderfeld hat einen Informationsflyer (PDF-Datei)zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgelegt. Dieser wird unter anderem mit dem Amtsblatt in die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt.

Im ELR werden Projekte in den Bereichen `Wohnen´, `Grundversorgung´ und `Arbeiten´ gefördert. Planen Sie die Umnutzung einer Scheune zu Wohn- oder Gewerberaum? Möchten Sie Ihr Wohnhaus im Ortskern oder einem Baugebiet der 1960er/1970er Jahre modernisieren? Planen Sie eine Grundversorgungseinrichtung oder einen Handwerksbetrieb zu übernehmen oder erweitern?

Für die Antragstellung benötigen Sie die gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Die Antragsunterlagen können unter diesem Link heruntergeladen werden. 

Planen Sie in diesem Jahr einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Großrinderfeld, Herr Horn Tel: 09349/9201-20, E-Mail: werner.horn(@)grossrinderfeld.de oder bei der Klärle GmbH, Frau Öchslen oder Frau Pfeuffer, Tel. 07934/992880, Email: oechslen(@)klaerle.de oder pfeuffer@klaerle.de. 

Die ELR-Anträge müssen bis 25.08.2023 bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss in 2024 beginnen. 

Neues Jahresprogramm 2024/Förderung privater Baumaßnahmen

ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld –
Neues Jahresprogramm 2024/Förderung privater Baumaßnahmen   
  

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das ELR-Jahresprogramm 2024 mit einigen Änderungen ausgeschrieben.

NEU: Förderung von Wohnprojekten in Siedlungsgebieten der 1970er Jahre (zusätzlich zum Ortskern und Siedlungsgebieten der 1960er Jahre)

NEU: Förderung von Neubauten (Wohnen oder Gewerbe) nur mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz)  

NEU: Anhebung der Förderbeträge im Schwerpunkt Wohnen:  

  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
    • Eigennutzung: max. 30%, max. 60.000 € je Wohneinheit
    • Vermietung: max. 15%, 60.000 € je Wohneinheit
  • Umfassende Modernisierung, Umbau, Aufstockung:  
    • Eigennutzung: max. 30%, max. 50.000 € je Wohneinheit
    • Vermietung: max. 15%, 50.000 € je Wohneinheit
  • Ortsbildgerechte Neubauten zur Eigennutzung im Altort, nur mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz)
    • max. 35%: max. 30.000 € je Wohneinheit

Bei überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk (z.B. Holz) kann ein Förderzuschlag von 5%, max. + 5.000 € gewährt werden.

Weiterhin werden gefördert die Einrichtung oder Sicherung von Grundversorgungseinrichtungen, wie Bäckerei, Metzgerei, Dorfladen, Gastronomie- oder Handwerksbetriebe sowie Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich.

Im Schwerpunkt Arbeiten werden die Verlagerung, Umnutzung, Neuansiedlung, Erweiterung oder Reaktivierung von Gewerberaum gefördert.

Für die Antragstellung benötigen Sie die ab Mitte/Ende Juni gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder.

Planen Sie in diesem Jahr einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Großrinderfeld, Herr Horn Tel: 09349/9201-20, E-Mail: werner.horn(@)grossrinderfeld.de oder bei der Klärle GmbH, Frau Öchslen oder Frau Pfeuffer, Tel. 07934/992880, Email: oechslen(@)klaerle.de oder pfeuffer@klaerle.de. 

Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss 2024 beginnen. 

Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen

ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld
Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen

Im Rahmen der Schwerpunktgemeinde genießen private Eigentümer für ihre Baumaßnahme einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Gemeinwohlorientierte Projekte erhalten 10% mehr Förderung.

Planen Sie 

  • eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Sanierung?
  • eine Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum?
  • einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
  • die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäcker, Metzger oder Schreiner sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
  • oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?

Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch die Klärle GmbH beraten!
Die nächsten Beratungstermine finden am Mittwoch, den 17. Mai und am Dienstag, den 6. Juni 2023 statt.

Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten! 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Horn unter Tel.: 09349/9201-20 oder per E-Mail: werner.horn@grossrinderfeld.de in Verbindung. 

Die Antragstellung im ELR ist zweimal jährlich möglich. Ab April können ELR-Anträge über Rückflussmittel gestellt werden. Für eine ELR-Antragstellung im Herbst müssen die Anträge bis Ende Juli 2023 digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen.

Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen

Pressemitteilung Klärle

ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld
Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen

Im Rahmen der Schwerpunktgemeinde genießen private Eigentümer für ihre Baumaßnahme einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Gemeinwohlorientierte Projekte erhalten 10% mehr Förderung.

Planen Sie 

  • eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Sanierung?
  • eine Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum?
  • einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
  • die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäcker, Metzger oder Schreiner sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
  • oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?

Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch die Klärle GmbH beraten!
Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 12. April 2023 statt.

Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten! 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Horn unter Tel.: 09349/9201-20 oder per E-Mail: werner.horn@grossrinderfeld.de in Verbindung. 

Die Antragstellung im ELR ist zweimal jährlich möglich. Ab April können ELR-Anträge über Rückflussmittel gestellt werden. Für eine ELR-Antragstellung im Herbst müssen die Anträge bis Ende Juli 2023 digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen.

Fördermittel im Rahmen des ELR-Programms

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Rahmen des diesjährigen Programmentscheids aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurden Großrinderfeld sagenhafte 963.615 € Fördermittel bewilligt – die höchste Summe im Main-Tauber-Kreis.
Mit dieser Förderung werden drei private Wohnbaumaßnahmen, zwei Maßnahmen zur Grundversorgung sowie drei kommunale Maßnahmen in Gerchsheim, Schönfeld und Großrinderfeld bezuschusst.
Private Eigentümer genießen im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde einen Fördervorrang.
Falls Sie also Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischer Sanierung, die Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn-/Gewerberäumen, einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage, die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum planen, melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung bei Werner Horn, Telefon 09349/9201-20 oder werner.horn@grossrinderfeld.de.
Gemeinsam mit der Klärle GmbH aus Weikersheim werden Sie kostenfrei und unverbindlich beraten, ob Ihr Vorhaben förderungsfähig ist.
Die Beratungstermine finden am 12. April, 9. Mai und 6. Juni 2023 statt.
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Datei)

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