öffentliche Bekanntmachungen: Großrinderfeld

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Wappen und Gemüse

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herbstlicher Ausblick auf Großrinderfeld

Willkommen in Großrinderfeld mit seinen Ortsteilten Gerchsheim, Schönfeld und Ilmspan

Rathaus Großrinderfeld

Unser Rathaus

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Bebauungsplan "Beund/Zündmantel", OT Großrinderfeld

icon.crdate23.10.2025

erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Beund/Zündmantel", Gemeinde Großrinderfeld

erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Beund/Zündmantel", Gemeinde Großrinderfeld

Öffentliche Bekanntmachung

klicken Sie hier, um sich die öffentliche Bekanntmachung anzeigen zu lassen.

 

Der Gemeinderat Großrinderfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.09.2025 den überarbeiteten Entwurf (Entwurf II) des Bebauungsplanes `Beund / Zündmantel´ gebilligt und beschlossen, diesen aufgrund von §4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Aufgrund der Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regionalverbands Heilbronn-Franken und den darauffolgenden Abstimmungen wurde das Plangebiet im Nordwesten verkleinert. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans umfasst nun die Flurstücke 191/29, 18150 bis 18163, 18165 bis 18167, 18167/1, 18167/2 und Teilflächen der Flurstücke 191, 17303, 18004 bis 18016, 18169 und 18017 der Gemarkung Großrinderfeld mit einer Fläche von ca. 3,3 ha. Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf II des Bebauungsplanes mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung und Örtlichen Bauvorschriften jeweils vom 16.09.2025, mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung mit Stand vom 16.09.2025 sowie der `Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Gewerbelärm´ der Wölfel Engineering GmbH + Co. KG mit Stand vom 18.04.2023 und der `Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Großrinderfeld´ der GMA mit Stand vom 05.07.2023. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert. Eine UmweltverträglichkeitsVorprüfung wurde ebenfalls durchgeführt (Stand: 16.09.2025) und liegt den oben genannten Unterlagen bei.

Der Entwurf II des Bebauungsplans mit den o.g. Bestandteilen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Großrinderfeld wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 10. November 2025 bis einschließlich 14. Dezember 2025

im Rathaus Großrinderfeld (Marktplatz 6, 97950 Großrinderfeld) während der üblichen Dienststunden ausgelegt. Innerhalb des Zeitraums besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Klärle GmbH unter www.klaerle.de (unter Behördenbeteiligung) sowie der Homepage der Gemeinde Großrinderfeld unter www.grossrinderfeld.de (unter der Rubrik Rathaus & Service -> Öffentliche Bekanntmachungen) während der vorgenannten Auslegungsfrist bereitgestellt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbezogene Bestandteile des Bebauungsplanes:

  • Umweltbericht vom 16.09.2025 zum Bebauungsplan mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Stand 16.09.2025 mit Betrachtung insbesondere der Arten Vögel und Fledermäuse.
  • Umweltverträglichkeits-Vorprüfung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes vom 16.09.2025
  • Schallimmissionsprognose Verkehrs- und Gewerbelärm der Wölfel Engineering GmbH + Co. KG vom 18.04.2023

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 06.03.2023 in Bezug auf die Geotechnik, das zu erstellende Bodenschutzkonzept und das Grundwasser
  • Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 10.03.2023 in Bezug auf die Lage im Wasserschutzgebiet, das zu erstellende Baugrundgutachten, die Oberflächenversiegelung der gewerblichen Flächen, die Lage im HQExtrem, den Gewässerrandstreifen, die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung, den Starkregen, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Abwasserbeseitigung, den Bodenschutz inkl. des zu erstellenden Bodenschutzkonzeptes, das zu verwendende Saat- und Pflanzgut, die Vermeidungsmaßnahmen, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, den Immissionsschutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.03.2023 in Bezug auf die Lage im HQExtrem
  • Stellungnahme des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis vom 20.02.2025 in Bezug auf die Abwasserbeseitigung und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen
  • Stellungnahme einer Privatperson vom 23.02.2025 in Bezug auf Auswirkungen der Planung auf Umgebung, Umwelt und Menschen, den Immissionsschutz, den Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung, den Artenschutz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.

Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großrinderfeld abgegeben werden.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (Rücknahme des nordwestlichen Teils sowie grün markierte Stellen in den Unterlagen) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

 

Folgende Unterlagen werden ausgelegt:

 

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