Beantragung eines Online-Wahlscheins für die Landtagswahl am 08.03.2026
Für die Online-Beantragung eines Wahlscheins für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026 klicken Sie bitte hier.
Zeitraum der Online-Beantragung
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ausschließlich in folgendem Zeitraum möglich:
von Montag, 26.01.2026, 08:00 Uhr bis bis Sonntag, 01.03.2026, 23:59 Uhr.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Online-Beantragung nicht mehr möglich.
Beantragung im Rathaus
Unabhängig von der Online-Beantragung kann ein Wahlschein
- bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr
persönlich/mündlich zur Niederschrift, schriftlich, elektronisch per Fax sowie Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung beim Rathaus beantragt werden.
Voraussetzung hierfür ist:
Bei jeder Antragstellung sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) anzugeben. Zusätzlich ist die Nummer im Wählerverzeichnis anzugeben, die auf der Ihnen zugegangenen Wahlbenachrichtigung auf der rechten Seite im grau hinterlegten Kasten vermerkt ist.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Ausstellung eines Ersatzwahlscheins (z. B. bei Verlust oder Nichtzustellung des Wahlscheins) ist im Rathaus möglich:
bis Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr
Sollten Sie am Wahltag plötzlich erkranken oder sich absondern müssen und deshalb das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen:
am Wahltag, Sonntag, 08.03.2026, bis 15:00 Uhr, direkt im Rathaus
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
Im Gegensatz zu den vergangenen Wahlen werden ab der Landtagswahl am 08.03.2026 keine Wahlbriefe mehr in den Wahllokalen angenommen.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim
Rathaus Großrinderfeld
Wahlamt
Marktplatz 6
97950 Großrinderfeld
eingegangen sein.
Briefwählerinnen und Briefwähler können ihren Wahlbrief persönlich im Rathaus abgeben oder einwerfen oder diesen gebührenfrei über die Deutsche Post an das Rathaus zurücksenden.




