12. Großrinderfelder Bauernmarkt
icon.crdate28.08.2024
herzliche Einladung, Informationen und Hinweise
Sonntag, 6. Oktober 2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste,
am Sonntag, den 6. Oktober 2024, ist es wieder soweit: Großrinderfeld öffnet die Tore für den 12. Großrinderfelder Bauernmarkt. Unser idyllisches Dorf verwandelt sich an diesem Tag in ein lebendiges Zentrum der Tradition, des Genusses und des Miteinanders.
Wie jedes Jahr wird der Markt mit einem feierlichen Einmarsch der Fahnenabteilungen auf den Marktplatz eröffnet, begleitet von unserer Musikkapelle „RenterBlech“. Nach der Begrüßung und der feierlichen Übergabe der Markturkunde auf der Aktionsbühne direkt vor dem Rathaus folgen die Grußworte und die offizielle Eröffnung – ganz traditionell mit einem zünftigen Weißwurstfrühstück.
Danach können Sie in das bunte Treiben des Marktes eintauchen. Zahlreiche lokale und auswärtige Gewerbetreibende, Dienstleister und Kleinkunsthandwerker präsentieren ihre Waren und informieren über ihre vielfältigen Dienstleistungen, u.a. AIMAcare Tagespflege, FriedWald Main-Tauber sowie Kläre über die ELR-Förderprogramme.
Unsere ortsansässige Gastronomie und Vereinsvertreter laden mit mit reichhaltigen kulinarischen Spezialitäten oder bei leckeren Torten, feinen Kuchen und Kaffee zum Verweilen ein. Auch für unsere jüngsten Besucher ist bestens gesorgt. Ein buntes Programm erwartet die Kinder und Junggebliebenen: Pferdekutschfahrten, Quadfahren, Hüpfburg, Spielstraße, Tret-Bulldog-Parkour u.v.m. Erstmals haben wir eine Kletterkunstwand mit mehreren Routen und einen Falkner dabei.
Der 12. Großrinderfelder Bauernmarkt verspricht ein unterhaltsamer, spannender und geselliger Tag für die ganze Familie zu werden. Erleben Sie mit uns Tradition, Handwerk und Genuss in unserem wunderschönen Dorf.
Allen Mitwirkenden wünsche ich gutes Gelingen und viel Erfolg, allen Gästen ein herzliches Willkommen in unserer kleinen Gemeinde. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Bürgermeister
Johannes Leibold
Neugierig? Hierfinden Sie unseren Flyer
Parkverbot am 6. Oktober 2024
Alle Anwohner werden gebeten, die Ortsdurchfahrt und Nebenstraßen, die am Bauernmarkt als Stand- oder Ausstellungsflächen genutzt werden, ab 6:00 Uhr morgens für die Aufbauarbeiten frei zu halten. Gleiches gilt für die Zufahrtsstraßen zu den ausgewiesenen Parkplätzen.
Die Ortsdurchfahrt sowie das Untere Tor, Paimarer Straße, Hintere und Mittlere Gasse, Drosselstraße, Beunth, Wenkheimer Straße und der Marktplatz sind in der Zeit von 6:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr gesperrt.
Über diese Zeit hinaus, voraussichtlich die Wenkheimer Straße sowie der Marktplatz.
Die Umleitung erfolgt über die Frankenstraße/Fritzengärtlein sowie Neubau-, Friedhof- und Wenkheimer Straße.
Verkehrszeichenplan hier
Räumungs- und Reinigungspflicht der Anwohner
Anlässlich des 12. Großrinderfelder Bauernmarktes will sich die Gemeinde mit ihren Gewerbetreibenden, Dienstleistern und Vereinen positiv präsentieren und von der besten Seite zeigen, sodass sich alle Gäste willkommen fühlen. Der erste Eindruck zählt. Deshalb bitten wir alle Einwohner unserer Gemeinde - besonders im Hinblick auf dieses überregionale Ereignis, aber auch künftig - ihrer „Räum- und Streupflicht“ nachzukommen.
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen. Hierzu zählt die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.
Bitte tragen Sie dazu bei, dass sich unsere Gäste in einer sauberen Kommune wohl fühlen.
Herzlichen Dank!
wichtige Hinweise für Mitwirkende im Umgang mit Lebensmitteln und Getränken
Liebe Mitwirkende am diesjährigen Bauernmarkt,
wir freuen uns, dass wir – Dank Ihrer/Eurer Unterstützung – wieder eine breite Palette an kulinarischen Spezialitäten anbieten können.
Hierfür bereits heute unseren herzlichsten Dank.
Der Umgang mit Lebensmitteln ist jedoch ein äußerst sensibler Bereich und wir werden vom Landratsamt angehalten, Hinweise auszuhändigen, die dringend eingehalten werden müssen.
Daher weisen wir alle Mitwirkende, die Speisen und Getränke anbieten, auf das „Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen“ sowie auf den „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“ hin.
Diese Hinweise müssen unbedingt beachtet und allen Helferinnen und Helfern vor dem Bauernmarkt zur Kenntnis ausgegeben werden.
Den anhängenden Unterweisungsnachweis bitte ich ausgefüllt und unterschrieben von allen Personen, die in der Speise-/Getränkeausgabe eingesetzt sind, bis spätestens 04.10.2022 im Rathaus einzuwerfen.
Ebenfalls ist das „Informationsblatt für Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen“ angehängt, in dem auf Kennzeichnung der Allergene hingewiesen wird. Auch hier bitten wir um Beachtung und entsprechende Umsetzung.
Wir wissen, dass es eine Flut von Informationen und Regeln sind, die es zu beachten gilt, aber wir müssen uns an die Vorgaben der übergeordneten Behörden halten. – Sorry.
Anlagen
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln
- Vermeidung von Lebensmittelinfektionen
- Betriebvon Trinkwasseranlagen
- Unterweisungsnachweis
- Die 10 Regeln zur Hygiene
- Arbeitsschutzrechtliche Hinweise
- Salmonellen-Info über Krankheitserreger
Bildmaterial
Auch vom diesjährigen Bauernmarkt möchten wir Bildaufnahmen machen und diese auf unserer Homepage, in den social media und im gemeindlichen Mitteilungsblatt veröffentlichen. Falls jemand mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist, bitte ich dies mit einer kurzen Mail an rathaus@grossrinderfeld.de anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere für die Tanzgruppen auf unserer Showbühne, aber auch alle anderen Aussteller, Teilnehmer und Besuchern.
Sonstige Hinweise
Müllentsorgung
Für anfallenden Müll ist der jeweilige Aussteller/Gewerbetreibe/Dienstleister verantwortlich. Hierfür müssen entsprechende Behälter aufgestellt und taggleich ordnungsgemäß entsorgt werden.
DRK – Helfer vor Ort
Das Deutsche Rote Kreuz und die HvO haben wie gewohnt ihren Standplatz in der Hauptstraße neben der Kirche. Das Team informiert über ihre Arbeit und wird im Bedarfsfall bei Verletzungen o.ä. zur Verfügung stehen.
Gutscheine
Seitens der Gemeinde werden Gutscheine ausgegeben. Falls diese eingelöst werden, ist unbedingt der Wert der Speise/des Getränkes auf der Rückseite zu vermerken. Nach dem Bauernmarkt können diese in der Gemeindeverwaltung eingereicht und abgerechnet werden