Fördermittel im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum
ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld – ELR-Jahresprogramm 2025 ausgeschrieben!
Förderung privater Baumaßnahmen / Angebot telefonischer Beratung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das neue ELR-Jahresprogramm ausgeschrieben. Neben Impulsen zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne soll auch der Klimaschutz besondere Beachtung finden. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird daher vorrangig gefördert. Im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde genießen private und kommunale ELR-Antragsteller in Großrinderfeld einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden.
Gefördert werden:
Förderschwerpunkt `Wohnen´
Wohnprojekte im Ortskern und Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre:
- Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
- Eigennutzung: 30%, max. 60.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 15%
- Umfassende Modernisierung, Umbau, Aufstockung:
- Eigennutzung: 30%, max. 50.000 € je Wohneinheit
- Vermietung: 10%
- Ortsbildgerechter Neubau zur Eigennutzung im Altort:
- 35%: max. 30.000 € je Wohneinheit
Förderschwerpunkt `Grundversorgung´
Neugründung, Übernahme oder Erweiterung einer Einrichtung zur Grundversorgung, z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gasthaus, Dorfladen, Arztpraxis, Apotheke, Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, Handwerksbetriebe
- bis zu 30%, max. 250.000 €
- Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt `Arbeiten´ beantragt werden.
Förderschwerpunkt `Arbeiten´
Verlagerung, Umnutzung, Neuansiedlung, Erweiterung und Reaktivierung von Gewerberaum
- bis zu 15%, max. 250.000 €
Neubauten (Wohnen oder Gewerbe) werden nur noch mit CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen im Tragwerk (z.B. Holz) kann ein Förderzuschlag von 5% gewährt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie die gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Die Antragsunterlagen können unter folgenden Link heruntergeladen werden:
rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
In Zusammenarbeit mit der Klärle GmbH werden aktuell telefonische Beratungstermine zur ELR-Förderung angeboten.
Planen Sie in diesem Jahr einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Großrinderfeld, Herr Horn Tel: 09349/9201-20, E-Mail: werner.horn(@)grossrinderfeld.de oder bei der Klärle GmbH, Frau Öchslen, Tel. 07934/992880, Email: oechslen(@)klaerle.de
Die ELR-Anträge müssen bis Ende Juli 2024 eingereicht werden. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss in 2025 beginnen.