Antragsbeginn Überbrückungshilfe III
Überbrückungshilfe und Ergebnisse
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern haben Bund und Länder über die weiteren Corona-Maßnahmen verhandelt. Die Ergebnisse finden Sie hier (PDF-Datei). Die Maßnahmen der vergangenen Wochen und die Disziplin in der Bevölkerung haben zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren.
Ich stimme Bund und Ländern zu: Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.
Hoffnungsvoll stimmt mich, dass Bund und Länder in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Diese Öffnungsperspektive wird dringend gebraucht! Diese sollte sich sinnvollerweise vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren. Das nächste Bund-Länder-Treffen ist am 3. März geplant.
Das Thema Schulen war auch bei diesem Treffen besonders umstritten. Nach dem Beschluss gibt es kein einheitliches Öffnungskonzept - die Bundesländer sollen selbst entscheiden, wann und in welcher Form die Schulen öffnen.
Laut Beschluss können Friseurbetriebe vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und unter Einhaltung der bereits erarbeiteten Hygienemaßnahmen am 1. März öffnen.
Die Verlängerung der bisherigen Maßnahmen führt für viele Unternehmen und Selbstständige zu weiteren Umsatzausfällen. Diese müssen endlich zeitnah durch die Wirtschaftshilfen von Bund und Ländern gestützt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit gestern Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Überbrückungshilfe III u.a. für landwirtschaftliche Tierhalter und Geschäfte mit Saisonwaren angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten entsprechend ausgeweitet worden. Nun werden bei landw. Betrieben auch Tierfutter und Tierarztkosten und beim Einzelhandel die Saisonwaren als förderfähige Fixkosten anerkannt (siehe Punkt 5).
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Details können Sie der Übersicht (PDF-Datei)entnehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle sehnen uns nach einem Ende der Pandemie. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir bald Schritt für Schritt lockern können. Wir können gemeinsam dazu beitragen, indem wir unsere Kontakte weiterhin beschränken und die erreichten Erfolge nicht konterkarieren. Bei Fragen und Anliegen können Sie sich gerne weiterhin an mich wenden.
Beste Grüße
Ihr Alois Gerig
Deutscher Bundestag
Alois Gerig, MdB
Vorsitzender des Ausschusses für
Ernährung und Landwirtschaft
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227 71297
Fax: 030-227 76394
E-Mail: alois.gerig(@)bundestag.de
Homepage: www.alois-gerig.de