Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen
Pressemitteilung Klärle
ELR-Schwerpunktgemeinde Großrinderfeld
Kostenfreie Beratungsgespräche bei Baumaßnahmen
Im Rahmen der Schwerpunktgemeinde genießen private Eigentümer für ihre Baumaßnahme einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum. Gemeinwohlorientierte Projekte erhalten 10% mehr Förderung.
Planen Sie
- eine umfassende Modernisierungsmaßnahme mit energetischer Sanierung?
- eine Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn- oder Gewerberaum?
- einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
- die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäcker, Metzger oder Schreiner sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
- oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?
Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch die Klärle GmbH beraten!
Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 12. April 2023 statt.
Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten!
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Herrn Horn unter Tel.: 09349/9201-20 oder per E-Mail: werner.horn@grossrinderfeld.de in Verbindung.
Die Antragstellung im ELR ist zweimal jährlich möglich. Ab April können ELR-Anträge über Rückflussmittel gestellt werden. Für eine ELR-Antragstellung im Herbst müssen die Anträge bis Ende Juli 2023 digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen.
Fördermittel im Rahmen des ELR-Programms
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen des diesjährigen Programmentscheids aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wurden Großrinderfeld sagenhafte 963.615 € Fördermittel bewilligt – die höchste Summe im Main-Tauber-Kreis.
Mit dieser Förderung werden drei private Wohnbaumaßnahmen, zwei Maßnahmen zur Grundversorgung sowie drei kommunale Maßnahmen in Gerchsheim, Schönfeld und Großrinderfeld bezuschusst.
Private Eigentümer genießen im Rahmen der ELR-Schwerpunktgemeinde einen Fördervorrang.
Falls Sie also Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischer Sanierung, die Umnutzung von Scheunen-/Stallgebäuden zu Wohn-/Gewerberäumen, einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage, die Einrichtung oder Sicherung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes sowie Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum planen, melden Sie sich in der Gemeindeverwaltung bei Werner Horn, Telefon 09349/9201-20 oder werner.horn@grossrinderfeld.de.
Gemeinsam mit der Klärle GmbH aus Weikersheim werden Sie kostenfrei und unverbindlich beraten, ob Ihr Vorhaben förderungsfähig ist.
Die Beratungstermine finden am 12. April, 9. Mai und 6. Juni 2023 statt.
Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Datei)