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Gemeinde Großrinderfeld

„Aufhebung des Bebauungsplans „Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg“

Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 11. Juli 2022 bis einschließlich 14. August 2022“

Auszug (PDF-Datei) aus der Niederschrift vom 11.05.2021 TOP 3.1
Plan (PDF-Datei)Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg 
textliche Festsetzungen (PDF-Datei)Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg 

Einsicht in den Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Ihr Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erklärt.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht. Die Bebauungspläne unserer Gemeinde mit allen Ortsteilen können Sie im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten oder auf der Homepage des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis einsehen.

http://www.grossrinderfeld.de//leben-und-wohnen/bauen/bebauungsplaene