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Ortsmitte, Rathaus Großrinderfeld und Feldweg - Gemeinde mit Lebensqualität

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Lebenslagen

Lebenssituation

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Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Information

Die Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.

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Marktplatz 6
97950 Großrinderfeld
Fon: 09349/9201-0
Fax: 09349/9201-11
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Donnerstag:
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