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DienstleistungenVerwaltungsinformationssystemAnmeldung in einer anderen GemeindeWenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Zuständig:die Meldebehörde Meldebehörde ist
Ablauf:Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie der Meldebehörde die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln. Beachten Sie, dass daher eine formlose E-Mail nicht ausreicht. Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen, das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie abzugeben. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Unterlagen:Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein per Post an die Gemeinde schicken, müssen Sie für sich und alle anzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie ihrer Ausweisdokumente beilegen. Hinweis: Eine Abmeldebestätigung müssen Sie nicht mehr vorlegen. Tipp: Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren. Frist:Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden. Kosten:Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sonstiges:Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen. Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen. Rechtsgrundlage:InformationDie Texte werden über das Service-Modul der Hirsch & Wölfl GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert. KontaktGemeindeverwaltung Großrinderfeld ÖffnungszeitenMontag bis Freitag: Donnerstag:
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